Allgemeine Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen des VIRTUAL CHARITY RACE (AGB)
Stand: 11.03.2024

Mit der Meldung erkenne ich die Ausschreibung und den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden aller Art an. Ich werde weder gegen den Veranstalter noch die Sponsoren des Laufes und deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend machen, die mir durch meine Teilnahme entstehen können. Ich erkläre, dass ich für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert habe und körperlich gesund bin. Ich bin damit einverstanden, dass die in meiner Anmeldung genannten Daten zum Zwecke der Veranstaltung genutzt werden dürfen. Ich versichere die Richtigkeit der von mir gemachten Angaben. Nach meiner Meldung habe ich keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühren.

Hinweis laut Datenschutzgesetz: Ihre Daten werden maschinell gespeichert!


1. Geltungsbereich, TeilnehmerInnen-Information

(a) Das „VIRTUAL CHARITY RACE“ kurz VCR, welcher am Sonntag, den 25.08.2024, stattfindet, ist eine virtuelle Laufveranstaltung. Veranstalter ist der Verein SoMA Austria – Selbsthilfeorganisation für Betroffene von Morbus Hirschsprung und Anorektal-Fehlbildungen, Am-Ostrom-Park 7/11, 1220 Wien, ZVR-Nummer: 1876253959, Obfrau: Mazeena Mohideen, Stv. Obfrau: Mag. Madelaine Neumayr

Die nachstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen (AGB) gelten für alle Personen, die an einem Bewerb des VCR, in den unterschiedlichen Wertungen, teilnehmen. Als Gerichtsstand gilt Wien.

(b) Die nachstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und den TeilnehmerInnen des VCR. Sie werden laufend angepasst und sind jeweils in der Fassung gültig, die vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin zum Zeitpunkt der Anmeldung akzeptiert wurde. Änderungen der AGB werden auf der Website www.virtual-charity-race.com bekanntgegeben und sind ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe gültig.

(c) Erklärungen von Seiten eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin an den Veranstalter sind nur dann gültig, wenn sie in Schriftform (Post: SoMA Austria, Am-Ostrom-Park 11/7, 1220 Wien, oder E-Mail: office@soma-austria.at) an den veranstaltenden Verein gerichtet werden.

2. Anmeldung, Zahlungskonditionen & Rückerstattung, Zeitmessung

(a) Für Rückfragen in Zusammenhang mit der Anmeldung und/oder Abrechnung steht Ihnen das Team der Veranstaltung unter www.virtual-charity-race.com gerne zur Verfügung.

(b) Online-Anmeldung: Die Anmeldung zu allen Bewerben des VCR ist über die Website www.v-race.at und my.raceresult.com möglich.

(c) Nachnennungen bzw. Vor-Ort-Anmeldungen sind nicht möglich.

(d) Sonstige Anmeldungen per Post, E-Mail oder telefonisch können wir leider nicht annehmen.

(e) Die Bezahlung der Nenngebühr per Online-Anmeldung erfolgt mittels my.raceresult.com. Anmeldeschluss für die Online-Anmeldungen ist am Sonntag, den 25.08.2024 um 22:00 Uhr.
Bankspesen, die durch falsche, unvollständige oder unleserliche Angaben entstehen, werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Wenn ein angemeldeter Teilnehmer / eine angemeldete Teilnehmerin, egal aus welchem Grund, nicht zum Start antritt, so besitzt er / sie keinerlei Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr.

(f) Bei Anmeldung via Internet, über www.v-race.atoder my.raceresult.com, erhalten alle TeilnehmerInnen unmittelbar nach erfolgter Absendung eine Anmeldebestätigung, inklusive einer Upload-Anleitung für das Hochladen der Ergebnisse. Die Auflistung eines Teilnehmernamens in der offiziellen Starterliste, unter www.v-race.at, gilt als Nachweis, dass die Anmeldedaten ordnungsgemäß an den Veranstalter übermittelt wurde und die Zahlung eingegangen ist.

(g) Sollten es die behördlichen Anordnungen am Aufenthaltsort eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin unmöglich machen, dass diese/dieser an dem V-Race (Event) teilnimmt (z.B. aufgrund von Ausgangssperren), so hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin kein Recht auf Rückerstattung der Startgebühr. Es obliegt der Eigenverantwortung des Teilnehmers/der Teilnehmerin, sich rechtzeitig und vollumfänglich über die derzeit gültigen behördlichen Regelungen in seinem Aufenthaltsland/-gebiet/-ort zu informieren und sich daran zu halten.

(h) Der Teilnehmer / die Teilnehmerin hat das Recht auf einen Startplatz und auf die Teilnahme an der virtuellen Veranstaltung, wenn die Anmeldung ordnungsgemäß durchgeführt und die Bezahlung des Startgeldes getätigt wurde. Nur bei vollständigem ungerechtfertigten Ausfall der Veranstaltung kommt eine Rückbezahlung des Startgeldes in Betracht. Dabei entsteht aber kein Rechtsanspruch auf Leistungen, welche kostenlos vom Veranstalter angekündigt wurden (z.B. StarterInnenpaket).

(i) Die Strecke ist frei wählbar. Auf der Strecke gilt zu jeder Zeit die StVo. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin akzeptiert mit seiner/ihrer Anmeldung auch die komplette Eigenverantwortung auf der Strecke während der Veranstaltung.

(j) Es gibt kein HöchstteilnehmerInnenlimit.

(k) Die gelaufene Zeit und Distanz muss mittels einem GPS-Gerät (zB Uhr) oder einer Smartphone-App (zB Strava, Adidas Running oder andere) gemessen und im Anschluss an den Lauf per Upload-Link eingetragen werden.

3. Teilnahme, Ausschluss, Disqualifikation

(a) JedeR, der oder die das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist berechtigt, an einem der Bewerbe des VCR teilzunehmen. TeilnehmerInnen unter 18 Jahren, dürfen nur unter Zustimmung und Aufsicht ihrer Erziehungsberechtigten teilnehmen. Eltern haften für ihre Kinder!

(b) Informationen zu Organisation und Ablauf der Veranstaltung werden auf der Website www.virtual-charity-race.com und www.v-race.at veröffentlicht. Kurzfristige Änderungen können auch am Veranstaltungstag bekannt gegeben werden. Etwaige Anweisungen des Veranstalters sind ausnahmslos zu befolgen. Andernfalls sind die Veranstalter befugt, Personen, die den ausdrücklichen Anweisungen des Veranstalters zuwiderhandeln, aus der Veranstaltung auszuschließen und zu disqualifizieren.

(c) Hat ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin bei der Anmeldung unrichtige Daten angegeben, welche die Beurteilung seiner / ihrer sportlichen Leistung verfälschen, so ist der Veranstalter berechtigt, die jeweilige Person zu disqualifizieren. Selbes gilt für Personen, die einer Sperre durch die NADA oder durch einen anderen nationalen Sportverband unterliegen sowie für Personen, die gedopt an den Start gehen. Erfüllt ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin einen dieser Punkte, die zur Disqualifikation führen können, so ist die Anmeldung und damit das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer / der Teilnehmerin und dem Veranstalter nicht rechtsgültig, da sie nicht mit den AGBs des VCR überein stimmt.

(d) Die TeilnehmerInnen sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass der Ablauf der Veranstaltung nicht gestört oder verzögert wird und dass keine andere Personen in irgendeiner Weise gefährdet werden. Andernfalls hat der Veranstalter und das von ihnen befugte und entsprechend gekennzeichnete Personal jederzeit die Befugnis, Personen aus der Veranstaltung auszuschließen und ggf. zu disqualifizieren. Auch das Personal von medizinischen Diensten ist unter gewissen Umständen ermächtigt, einem Teilnehmer / einer Teilnehmerin die (weitere) Teilnahme an einem Bewerb des VCR zu untersagen, wenn dies beispielsweise die Gesundheit eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin gefährden würde.

4. Datenerhebung und -verwertung

(a) Mit der Anmeldung zu einem der Bewerbe des VCR stimmt der Teilnehmer / die Teilnehmerin zu, dass seine/ihre bei der Anmeldung bekanntgegebenen, personenbezogenen Daten gespeichert und verwertet werden, um die Veranstaltung durchführen und ordnungsgemäß abwickeln zu können. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin stimmt weiters zu, dass die bei der Anmeldung bekanntgegebenen personenbezogenen Daten an die Firmen Fairsport Events e.U. und race result AG weitergegeben werden dürfen, um die Zeitnehmung sowie die Erstellung und Veröffentlichung der Ergebnislisten zu ermöglichen.

(c) Mit der Anmeldung zu einem der Bewerbe des VCR stimmt der Teilnehmer / die Teilnehmerin zu, dass die bei der Anmeldung bekanntgegebenen, personenbezogenen Daten in StarterInnen- und Ergebnislisten veröffentlicht werden dürfen. Dies beinhaltet auch die mediale Verbreitung in Online-, Print-, Hörfunk- und Rundfunkmedien.

(d) Mit der Anmeldung zu einem der Bewerbe des VCR stimmt der Teilnehmer / die Teilnehmerin zu, dass die bei der Anmeldung bekannt gegebene E-Mail-Adresse vom Veranstalter verwendet werden darf, um Informationen betreffend der Veranstaltung zu übermitteln. Die E-Mail-Adresse wird für die Abwicklung der Veranstaltung benötigt und von den Firmen Fairsport Events e.U. und race result AG gespeichert und verarbeitet, jedoch niemals ohne Einwilligung des Teilnehmers/der Teilnehmerin an Dritte weitergegeben.

Nach oben scrollen